Satzung des Buchklub Lipsia

In Bewusstsein und Hochachtung des kulturellen Erbes des Gründungsortes gaben die Mitglieder ihrem Buchklub am 18. September 2024 in Leipzig diese Satzung.

Letzte Änderung: 18. September 2024 in Leipzig

1. Abschnitt: Allgemeines

§ 1 Name und Zweck des Buchklubs

  1. Der Name des Buchklubs lautet »Buchklub Lipsia«; im Folgenden wird er auch »Buchklub« genannt.
  2. Der Buchklub ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung des gemeinsamen Zwecks des Lesens und Besprechens von Büchern.

§ 2 Sitz und Örtlichkeiten

Der Sitz des Buchklubs befindet sich in Leipzig. Alle Treffen werden in Leipzig abgehalten, Treffen außerhalb der Stadt bedürfen aktiver Zustimmung aller am Treffen Beteiligter.

§ 3 Demokratische Organisierung

  1. Der Buchklub ist demokratisch organisiert. Grundsätzlich erfordern alle wesentlichen Entscheidungen eine einfache Mehrheit aller Mitglieder. Abstimmungen erfolgen in der Mitgliederversammlung, wobei Telekommunikation ausreichend ist, solange alle ihren Willen ausreichend äußern können.
  2. Eine Satzungsänderung kann nur mit absoluter Mehrheit erfolgen.
  3. In Abstimmungen, die die Änderung der Satzung und die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern zum Gegenstand haben, sind nur Mitglieder, welche einen gesamten Orbit Teil des Buchklubs waren, stimmberechtigt.

§ 4 Leitung

  1. Die Leitung des Buchklubs hat die Verpflichtung, den ordnungsgemäßen Ablauf des Buchklubs durch Erfüllung der administrativen Aufgaben zu gewährleisten. Bis auf Festschreibung dieser Aufgaben kommt der Leitung innerhalb des Buchklubs keine Sonderstellung zu; vgl. § 4 Abs. 1.
  2. Die Leitung besteht aus Präsident und Vizepräsident, welche insbesondere Organisation und Vertretung übernehmen, und Webmaster, welcher den Netzauftritt des Buchklubs betreut.
  3. Amtsinhaber sind derzeit: Alexander Mryka (Präsident), Linus Groß (Vizepräsident) und Malte Dostal (Webmaster).
  4. Das Innehaben eines Amtes erlischt mit Rücktritt, Nichterfüllung der Aufgaben oder Beendigung der Mitgliedscchaft. Jedes Mitglied hat das Recht, für die Neuwahl zu kandidieren.

§ 5 Beitragsfreiheit

Für die Mitgliedschaft im Buchklub wird kein Mitgliedsbeitrag. Für die aktive und erfolgreiche Teilnahme ist jedoch der rechtzeitige und eigenständige Erwerb der zu besprechenden Bücher notwendig. Der Buchklub kommt nicht für die Kosten der Buchbeschaffung auf.

2. Abschnitt: Mitgliedschaft

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden. Um Mitglied zu werden bedarf es einer Anfrage.
  2. Mit Erwerb der Mitgliedschaft soll das neue Mitglied innerhalb einer Woche einen kleinen Vorstellungstext über sich schreiben.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Unfähigkeit, am Buchklub teilzunehmen.
  2. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Erklärung gegenüber der Leitung.
  3. Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung aus dem Buchklub ausgeschlossen werden. Hierfür bedarf es eines wichtigen Grundes, der die Fortführung der Mitgliedschaft für den Verein oder seine Mitglieder unzumutbar erscheinen lässt. Ein Ausschluss erfolgt entweder durch Abstimmung über einen Mitgliederantrag oder aufgrund wiederholter Pflichtverletzung.
    1. Jedes Mitglied kann ein begründetes Ausschlussverfahren anstreben. Nach Anhörung der Gründe, insbesondere auch der Sichtweise des betroffenen Mitglieds, wird eine Abstimmung über den Ausschluss durchgeführt.
    2. Ein Ausschluss aufgrund Pflichtverletzung erfolgt, wenn ein Mitglied den Vereinsinteressen wiederholt grob zuwiderhandelt. Dies liegt insbesondere, aber nicht nur, vor, wenn sich an Absprachen bezüglich der Treffen nicht gehalten wird, Bücher ohne triftigen Grund nicht gelesen werden und beleidigendes oder ausfallendes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern auftritt. Nach 3 groben Verstößen wird eine Verwarnung durch den Präsidenten ausgesprochen, mit erneuter schwerer Verletzung erfolgt ein sofortiger Ausschluss.

§ 8 Aufgaben und Pflichten der Mitglieder

  1. Mit der Mitgliedschaftsanfrage wird der Inhalt der Satzung als Grundlage für die Mitgliedschaft anerkannt. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen. Ein respektvoller Umgang untereinander ist selbstverständlich.
  2. Die Aufgaben und Pflichten aller Mitglieder sind:
    1. Bücher müssen vollständig bis zum nächsten Treffen gelesen werden,
    2. Für besprochene Bücher soll innerhalb von fünf Tagen eine Rezension geschrieben und ein Fazit (»X von 5«) abgegeben werden, die auf der Website hochgeladen werden,
    3. An Terminabsprachen soll sich gehalten werden, bei Verhinderung muss unverzüglich mit den anderen Mitgliedern Rücksprache gehalten werden,
    4. An der Gestaltung des Buchklubs ist aktiv mitzuarbeiten.

§ 9 Aussetzung

Mitglieder können unter Angabe eines Grundes ihre aktive Partizipation aussetzen. Der Wiedereinstieg kann frühestens zum nächsten Buchvorschlag erfolgen. Aussetzungen, welche länger als vier Monate andauern, werden als Austritt gewertet.

3. Abschnitt: Ablauf

§ 10 Format

  1. Reihum schlagen die Mitglieder in festgestellter Reihenfolge ein Buch vor. Das Buch wird zu einem gemeinsam vereinbarten Termin an einem vom Vorschlagenden bestimmten Ort besprochen. Der grundsätzliche Abstand zwischen Treffen beträgt etwa drei Wochen, aufgrund besonderer Umstände können auch andere Abstände gewählt werden. Nach der Besprechung stellt der jeweils nächste seinen Buchvorschlag vor.
  2. Die Reihenfolge bei Gründung des Buchklubs ist: Malte, Jessi, Alexander, Linus. Neue Mitglieder werden am Ende des Orbits eingereiht.

§ 11 Vorschläge

  1. Grundsätzlich bedürfen die Vorschläge keiner aktiven Zustimmung der anderen Mitglieder.
  2. Vorschläge bedürfen einer aktiven Zustimmung durch die anderen Mitglieder in Form einer einfachen Mehrheit, wenn das vorgeschlagene Buch
    1. mehr als 300 Seiten hat,
    2. nicht auf Deutsch geschrieben ist oder nicht in der deutschen Übersetzung gelesen werden soll oder
    3. Sach- oder Fachliteratur ist.
  3. Unberührt davon muss eine wie oben genannte Abstimmung über die Annahme des Vorschlages stattfinden, wenn mindestens zwei Mitglieder dies ausdrücklich wünschen (Veto-Recht).
  4. Ist ein Vorschlag abgelehnt, darf das Mitglied ein neues Buch vorschlagen. Dies muss innerhalb eines Tages geschehen.
  5. Ein Vorschlag ist angenommen, wenn das Treffen, bei dem er gemacht wurde, beendet ist und kein Einspruch auf einem der beiden Grundlagen eingelegt wurde, bzw. eine Abstimmung zugunsten des Vorschlags ausgegangen ist.

§ 12 Ort des Treffens

Der Ort des Treffens wird durch den Vorschlagenden bestimmt. Es muss sich nicht zwingend um ein Café oder Restaurant handeln. Die Wahl hat hinreichend Rücksicht auf die Mitglieder und deren Sicherheit sowie Bedürfnisse zu nehmen. Insbesondere Treffen in der Natur können nur bei ausreichend gutem Wetter abgehalten werden